Copyright © Alle Rechte vorbehalten. Made By Serif.  Impressum | Datenschutz

Immobilien & Hausverwaltung UG C K v

Eigentümerversammlung

Für die Regelung gemeinschaftlicher Angelegenheiten sieht das Wohneigentumsgesetz (WEG) die so genannte Wohnungseigentümerversammlung vor. Die Versammlung setzt sich aus den aktuellen Wohnungseigentümern zusammen und regelt die Organisation innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

Die Wohnungseigentümerversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen, um gemeinschaftliche Beschlüsse über die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und über den Wirtschaftsplan des kommenden Jahres zu fassen. Die ordentliche Eigentümerversammlung wird normalerweise vom Verwalter einberufen und geleitet. Die Einberufung hat schriftlich unter Angabe der zu beschliessenden Inhalte und mindestens mit einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen.


Ablauf einer Eigentümergemeinschaft (Beispiel)


  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit


  1. Aufruf der Tagesordnungspunkte z.B.:


  1. Abstimmungen

 


Mietverwaltung Wohnungseigentumsverwaltung Leistungskatalog Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Dienstleistungen Sondereigentumsverwaltung Immobilienvermittlung